1. Geltung, Vertragspartner, Vorrang
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtlichen Sondervermögen.
- Vertragsgrundlagen und Vorrang bei Widersprüchen:
(1) Sales Order/Angebot (einschließlich Leistungsbeschreibung),
(2) besondere Bedingungen/Rahmenvertrag,
(3) Auftragsverarbeitungsvertrag (sofern einschlägig),
(4) diese AGB.- Abweichende AGB des Kunden gelten nicht. Individualvereinbarungen haben Vorrang (§ 305b BGB).
2. Vertragsschluss, Form
- Angebote von Ascentra sind 30 Tage bindend, sofern nicht anders angegeben. Der Vertrag kommt durch Annahme (auch elektronisch) zustande.
- Änderungen/Ergänzungen bedürfen mindestens Textform (E‑Mail ausreichend). Gesetzliche Formvorschriften bleiben unberührt.
3. Leistungsgegenstand, Leistungsart
- Ascentra Solutions erbringt Beratungsleistungen als Dienstleistungen. Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Werkleistung vereinbart ist.
- Ascentra Solutions bestimmt die Ausführung nach eigenem fachlichen Ermessen; Termine sind Plantermine, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
- Ascentra Solutions darf geeignete Mitarbeitende und Unterauftragnehmer einsetzen und haftet für diese wie für eigene Erfüllungsgehilfen.
4. Mitwirkung des Kunden
- Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich alle relevanten Informationen, Zugänge, Systeme, Ansprechpartner und Entscheidungen bereit.
- Bleibt Mitwirkung aus oder verspätet, verlängern sich Fristen angemessen; Mehraufwände (z. B. Wartezeiten, zusätzliche Abstimmungen) werden zu den vereinbarten Sätzen vergütet.
- Leistungen dienen ausschließlich Zwecken des Kunden; gegenüber Dritten entsteht keine Rechtsbeziehung.
5. Vergütung, Reisekosten, Abrechnung
- Sofern nicht anders vereinbart, gilt Time & Material. Abrechnung von Tagessätzen nach halben Tagen, stundenweise in 15‑Min‑Schritten.
- Reisekosten: Inland – im Tagessatz enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Ausland – nach vorheriger Abstimmung vor Reiseantritt gegen Nachweis. Reisezeit wird mit 50 % des Satzes berechnet.
- Projektbezogene Auslagen (z. B. Gebühren, Tools) werden gegen Nachweis erstattet.
- Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
- Monatliche Abrechnung im Nachgang; Fälligkeit 14 Tage netto ab Rechnungseingang.
6. Zahlungsverzug, Aufrechnung, Abtretung
- Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; Ascentra kann die 40‑€‑Pauschale verlangen und nach Ankündigung Leistungen aussetzen.
- Aufrechnung und Zurückbehaltung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen.
- Ascentra darf Forderungen an Banken/Factorer abtreten; sonstige Rechtsübertragungen nur mit Zustimmung der anderen Partei (ausgenommen Konzernumstrukturierungen).
7. Rechte an Arbeitsergebnissen, Background‑IP, Open Source
- Background‑IP (Methoden, Templates, Tools, Software, Know‑how) bleibt Eigentum von Ascentra.
- Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich und örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Geschäftszwecke (inkl. verbundene Unternehmen §15 AktG). Weitergabe an Dritte nur mit Zustimmung, sofern nicht vertraglich erforderlich.
- Soweit Arbeitsergebnisse Background‑IP enthalten, erhält der Kunde ein nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung, soweit erforderlich.
- Bei Open‑Source‑Software gelten die jeweiligen Lizenzen; Ascentra informiert soweit erforderlich.
8. Vertraulichkeit
- Beide Parteien behandeln nicht offenkundige Informationen vertraulich.
- Ausnahmen: bereits bekannt, unabhängig entwickelt, öffentlich zugänglich oder rechtmäßig von Dritten erlangt.
- Verwendung nur für Vertragszwecke und Weitergabe nur an Vertrauliche.
- Pflicht besteht 5 Jahre nach Vertragsende; Rückgabe oder Löschung auf Verlangen.
9. Datenschutz
- Parteien beachten Datenschutzgesetze (inkl. DSGVO).
- Bei Auftragsverarbeitung Abschluss eines Art. 28 DSGVO‑Vertrags vorab.
- Technische und organisatorische Maßnahmen nach Stand der Technik.
10. Haftung
- Ascentra Solutions haftet unbeschränkt bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen haftet Ascentra Solutions nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und der Höhe nach auf die im Zeitpunkt des Schadenseintritts geltende Deckungssumme der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung von Ascentra Solutions GmbH.
- Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen (nicht leitender Mitarbeitender) gilt ebenfalls die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 10.2.
- Für den Verlust oder die Wiederherstellung von Daten haftet Ascentra Solutions nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
- Besteht für einen Schaden kein Versicherungsschutz – etwa bei vorsätzlicher Pflichtverletzung oder nicht versicherter vertraglicher Haftungserweiterung – haftet Ascentra Solutions nur im gesetzlich zwingenden Umfang.
- Eine weitergehende Haftung, insbesondere für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Nutzungsausfall oder mittelbare Folgeschäden, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11. Höhere Gewalt
- Keine Haftung bei Ereignissen außerhalb der Kontrolle (Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Streik, Stromausfälle etc.).
- Betroffene Partei informiert unverzüglich, unternimmt zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung; Fristen verlängern sich um Dauer + Anlaufzeit.
- Dauert die Störung > 60 Tage, beide Parteien dürfen in Textform kündigen.
12. Laufzeit, Kündigung
- Vertrag beginnt mit Annahme der Sales Order und endet mit Leistung oder vereinbartem Endtermin.
- Ordentliche Kündigung ausgeschlossen bei fester Laufzeit, sonst 14 Tage zum Monatsende.
- Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt; vorher 10 Arbeitstage Nachfrist sofern zumutbar.
- Kündigungen bedürfen Textform.
13. Schlussbestimmungen
- Rechtswahl: deutsches Recht. UN‑Kaufrecht (CISG) ausgeschlossen; Kollisionsnormen finden keine Anwendung.
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand: Wolfsburg.
- Vertragssprache ist Deutsch; bei Abweichungen zwischen Sprachfassungen gilt die deutsche Version.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; ersetzende Regelung gemäß wirtschaftlichem Zweck.